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   OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2010 - 5 RC 3.09   

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https://dejure.org/2010,19134
OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2010 - 5 RC 3.09 (https://dejure.org/2010,19134)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.01.2010 - 5 RC 3.09 (https://dejure.org/2010,19134)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Januar 2010 - 5 RC 3.09 (https://dejure.org/2010,19134)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 161 Abs 2 VwGO, § 152a VwGO
    Anhörungsrüge; Kostenentscheidung nach Hauptsachenerledigung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Vermutung übergangenen Vorbringens; Darlegungsanforderungen; keine Verpflichtung des Gerichts zur ausdrücklichen Bescheidung jedes Vorbringens eines Beteiligten ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs aufgrund einer vermeintlich nicht ausreichenden Beachtung des "grundrechtsrelevanten" Vorbringens des Antragstellers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs aufgrund einer vermeintlich nicht ausreichenden Beachtung des "grundrechtsrelevanten" Vorbringens des Antragstellers

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.06.1973 - VII C 7.71

    Zulassungsrichtlinien der Universität Münster zum Studium der Zahnmedizin -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2010 - 5 RC 3.09
    Danach ist für die gerichtliche Beurteilung des Zulassungsanspruchs aus Gründen der Chancengleichheit der Studienbewerber auf die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse im Bewerbungssemester abzustellen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 1975 - 1 BvR 344/73 -, BVerfGE 258; so auch schon Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juni 1973 - BVerwG VII C 7.71 - BVerwGE 42, 296).
  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/73

    Kapazitätsausnutzung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2010 - 5 RC 3.09
    Danach ist für die gerichtliche Beurteilung des Zulassungsanspruchs aus Gründen der Chancengleichheit der Studienbewerber auf die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse im Bewerbungssemester abzustellen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 1975 - 1 BvR 344/73 -, BVerfGE 258; so auch schon Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juni 1973 - BVerwG VII C 7.71 - BVerwGE 42, 296).
  • OVG Hamburg, 23.04.2008 - 3 Nc 216/07

    Obliegenheit, während der Dauer des Zulassungsrechtsstreits das ZVS-Verfahren für

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2010 - 5 RC 3.09
    Soweit das Hamburgische Oberverwaltungsgericht in offenbar ständiger Rechtsprechung (vgl. hierzu den Beschluss vom 23. April 2008 - 3 Nc 216/07 - juris Rn. 6 f. und Rn. 9) die Auffassung vertritt, dass das Vorliegen eines Anordnungsgrundes im Regelfall eine ordnungsgemäße Bewerbung auch in den Folgesemestern voraussetzt, betrifft dies zum einen lediglich solche Studiengänge, die in das zentrale Vergabeverfahren einbezogen sind und bei denen die Chance auf Zulassung wegen der Option, im ZVS-Bewerbungsverfahren bis zu sechs Studienorte anzugeben, deutlich höhere sind als wenn die Studienplatzvergabe der Hochschule selbst obliegt.
  • VG München, 18.01.2016 - M 7 K9 15.4916

    Anhörungsrüge gegen Kostenentscheidung im Einstellungsbeschluss

    Ein Gehörsverstoß liegt nicht schon dann vor, wenn das Gericht das zur Kenntnis genommene und in Erwägung gezogene Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt lässt oder zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 6.1.2010 - OVG 5 RC 3.09 - juris Rn. 3).
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